Praxis-Wissen rund um den Kleingarten — Aufnahme, Recht, Pflanzen, Lauben und Werkzeug.
Der Kleingarten ist beim Bürgergeld in den meisten Fällen geschütztes Vermögen nach § 12 SGB II. Die Pacht zählt aber nicht als berücksichtigungsfähige Wohnkosten – ein wichtiger Unterschied, der oft falsch kommuniziert wird.
10. August 2026