Schrebergarten mit Laube und Hochbeeten im Sommer

Dein erster
Schrebergarten.

Was kostet das? Was darf ich bauen? Wann pflanze ich was? Hier sind die Antworten — bevor du Geld in die Hand nimmst.

Was kostet das eigentlich?

Konkrete Zahlen für einen 400-m²-Garten.

Pacht ist im Bundeskleingartengesetz gedeckelt. Trotzdem fragen sich viele neue Pächter: was zahle ich tatsächlich pro Jahr — und ist die geforderte Ablöse beim Vorpächter überhaupt im üblichen Rahmen?

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Jährliche Kosten — typische Beispielrechnung

Pacht (400 m² × 18 ct)72 EUR
Vereinsbeitrag80 EUR
Öffentliche Lasten45 EUR
Versicherung Laube/Haftpflicht60 EUR
Wasser/Strom (geschätzt)80 EUR
Summe / Jahr≈ 337 EUR

Großstädte häufig +30-50 % höher. Plus einmalige Ablöse beim Vorpächter (typisch 1.500-6.000 EUR).

Frisch übernommen?

Deine ersten 30 Tage im neuen Garten.

  1. 1

    Woche 1

    Bestand aufnehmen, nicht handeln.

    Fotos von allem machen — Laube, Pflanzen, Werkzeug. Mit dem Übergabe-Protokoll vergleichen. Vorpächter-Aussagen schriftlich festhalten. Nichts wegwerfen, nichts pflanzen, nichts kaufen.

  2. 2

    Woche 2

    Bodentest und Vereinsstatut.

    pH-Wert testen (Streifen aus Apotheke, 5 EUR). Vereinsstatut komplett durchlesen — Pflichtstunden, verbotene Pflanzen, Lauben-Vorschriften. Erste Nachbarn ansprechen.

  3. 3

    Woche 3

    Werkzeug-Grundausstattung.

    Spaten, Hacke, Rechen, Gießkanne, Schubkarre, Astschere — fertig. Akku-Geräte erst kaufen wenn klar ist welche Marken die Nachbarn nutzen (Akku-Tausch im Notfall).

  4. 4

    Woche 4

    Erste Saat, klein anfangen.

    Radieschen, Salat, Zucchini in 1 Hochbeet. Nicht 30 Sorten gleichzeitig. Lieber wenig was wirklich klappt, als viel was halb stirbt.

867kParzellen

Kleingärten in Deutschland — auf 44.000 Hektar Fläche.

3-4Jahre

Wartezeit in Berlin, Hamburg, München, Köln, Düsseldorf.

337EUR/Jahr

Typische Gesamtkosten — Pacht, Verein, Versicherung, Wasser.

Bundeskleingartengesetz

Was du darfst — und was nicht.

Das BGG ist das Grundgesetz für den Schrebergarten. Das hier ist die Kurzübersicht; Details und Sonderfälle stehen im jeweiligen Ratgeber.

Erlaubt

  • • Laube bis 24 m² inklusive überdachten Freisitzes
  • • Hochbeete, Frühbeete, Komposter, Pergolen
  • • Anbau von Obst, Gemüse und Zierpflanzen
  • • Übernachtung gelegentlich (z.B. Sommerwochenende)
  • • Hund mitbringen (bei Anleinpflicht im Verein)
  • • Solaranlage zur Selbstversorgung der Laube

⚠️ Häufige Stolperfallen

  • • Dauerhaftes Wohnen in der Laube
  • • Versiegelung über 10 % der Parzelle (Pflasterterrasse)
  • • Größere Nadelbäume meist nicht zulässig
  • • Zaun zur Nachbarparzelle ohne Absprache
  • • Gewerbliche Nutzung (Verkauf der Ernte)
  • • Materialien wie Massivbau oder Container

Hinweis: Vereinsstatuten können zusätzliche Regeln enthalten. Im Zweifel mit dem Vorstand sprechen — die Übersicht ersetzt keine rechtliche Beratung.

Häufige Fragen.

Wie lange wartet man typisch auf eine Parzelle?+
In Berlin, Hamburg, München, Köln und Düsseldorf 3-4 Jahre — teils länger. In Mittelstädten oft 1-2 Jahre. Auf dem Land sind viele Vereine froh über jeden Interessenten und die Wartezeit ist nahe null. Wer es eilig hat: gleich bei mehreren Vereinen anmelden und auf Empfehlungen achten.
Was kostet ein Schrebergarten im Jahr ungefähr?+
Typisch 250-600 EUR pro Jahr — Pacht ca. 70 EUR (gedeckelt), plus Vereinsbeitrag (40-120 EUR), öffentliche Lasten (20-80 EUR), Pflichtversicherung (40-80 EUR) und Wasser/Strom (30-100 EUR). Großstädte sind tendenziell teurer, oft +30-50 %.
Wie hoch sollte die Ablöse maximal sein?+
Die Ablöse soll laut Bundeskleingartengesetz den Zeitwert der Anpflanzungen, Anlagen und Laube widerspiegeln — keinen Spekulationsgewinn. Typische Bereiche: einfache Laube (älter) 800-2.500 EUR, Laube mit Strom/Wasser 3.000-6.000 EUR, plus Anpflanzungen (50-150 EUR pro Obstbaum). Wenn die Forderung deutlich höher liegt, kannst du eine Schätzung des Vereinsvorstands verlangen.
Darf ich im Schrebergarten dauerhaft wohnen?+
Nein — das BGG erlaubt Lauben ausdrücklich nicht zum dauerhaften Wohnen. Übernachten an Wochenenden oder im Sommerurlaub ist üblich und unproblematisch. Ein Hauptwohnsitz im Schrebergarten ist allerdings nicht zulässig und kann zur Kündigung führen.
Was darf ich bauen?+
Die Hauptregel aus § 3 BGG: maximal 24 m² Laube inklusive überdachten Freisitzes, mit einfacher Ausstattung (kein dauerhaftes Wohnen). Pergolen, Hochbeete, Frühbeete, Komposter sind erlaubt. Versiegelte Flächen (z.B. Pflasterterrasse) sollten unter 10 % der Parzelle bleiben. Vereinsstatuten können strenger sein.
Wer hilft mir bei Streit mit dem Verein?+
Erste Anlaufstelle ist der Vereinsvorstand selbst — viele Konflikte sind Missverständnisse oder unklare Statuten. Wenn das nicht reicht, gibt es den Stadt- oder Bezirksverband (übergeordnet). Bei harten Rechtsfragen lohnt eine Erstberatung beim Anwalt für Pachtrecht; manchmal hilft auch eine Mediationsstelle des Verbands.

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