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Pacht- und Ablöse-Rechner
Was kostet dein Kleingarten wirklich pro Jahr? Und ist die Ablöse die der Vorpächter verlangt fair? Hier siehst du beides in 60 Sekunden.
Wer einen Schrebergarten neu übernimmt, sieht zwei Zahlen: die jährlichen Gesamtkosten (typischerweise deutlich über der nackten Pacht von 72 Euro) und die einmalige Ablöse für Laube und Anpflanzungen (übliche Bereiche ca. 1.000-6.000 Euro, teils mehr). Dieser Rechner zeigt dir Orientierungswerte für beides — basierend auf den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes und üblichen Vereinsdaten.
Hinweis: Dieses Tool liefert Orientierungswerte, keine rechtsverbindliche Beratung. Vereinsstatuten, regionale Pachtsätze und der konkrete Zustand der Anlagen können zu Abweichungen führen. Bei wichtigen Entscheidungen (Übernahme, Streit über die Ablöse, Pacht-Erhöhung) lohnt das Gespräch mit dem Vereinsvorstand und im Zweifel eine Erstberatung beim Anwalt für Pachtrecht.
Jährliche Gesamtkosten
Dein Jahresbetrag
368 EUR / Jahr
Pacht: 88 EUR
Verein: 95 EUR
Öff. Lasten: 45 EUR
Versicherung: 60 EUR
Wasser/Strom: 80 EUR
≙ 31 EUR / Monat
Häufige Fragen
Was kostet ein Kleingarten pro Jahr im Durchschnitt?
Die jährlichen Gesamtkosten für einen Kleingarten in Deutschland liegen typischerweise zwischen 250 und 600 Euro. Das setzt sich zusammen aus Pacht (durchschnittlich 18 Cent pro Quadratmeter und Jahr), Vereinsbeitrag (40-120 EUR), Versicherungen (40-80 EUR), Wasser (30-100 EUR) und öffentlichen Lasten (20-80 EUR). In Großstädten wie Berlin, München oder Hamburg liegt der Schnitt deutlich höher.
Wie hoch ist die Pacht für einen Kleingarten?
Die Pacht ist im Bundeskleingartengesetz (§ 5 BKG) gedeckelt: maximal das Vierfache der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau. Konkret bedeutet das aktuell durchschnittlich 18 Cent pro m² und Jahr — bei einer typischen 400-m²-Parzelle also etwa 72 Euro Pacht jährlich. In Ballungsräumen sind es bis zu 40 Cent/m².
Was ist eine faire Ablöse für einen Kleingarten?
In der Praxis orientiert sich die Ablöse am Zeitwert der vorhandenen Anpflanzungen, Anlagen und der Laube — nicht am Neupreis. Feste, bundesweit gültige Beträge gibt es nicht; die Spannen sind regional sehr unterschiedlich. Als grobe Erfahrungswerte (kein verbindlicher Maßstab) liegen einfache ältere Lauben deutlich niedriger als neuere Lauben mit Strom- und Wasseranschluss. Ob und wie eine Wertermittlung erfolgt und ob sie den Preis begrenzt, regeln Pachtvertrag, Gartenordnung und örtliche Wertermittlungsrichtlinie. Liegt die Forderung deutlich über einer solchen Wertermittlung, kannst du nachverhandeln.
Welche Nebenkosten kommen zur Pacht hinzu?
Pflicht: Vereinsbeitrag (Mitgliedschaft im Verein, ca. 40-120 EUR/Jahr), Pflichtversicherung Laube + Haftpflicht (40-80 EUR/Jahr), öffentliche Lasten (Grundsteuer-Anteil, Kanalbenutzung, 20-80 EUR/Jahr). Optional je nach Verein: Wasser (Verbrauchspauschale 30-100 EUR), Strom (verbrauchsabhängig), Müllabfuhr-Pauschale, Gemeinschaftsfläche-Beitrag.
Was sind die Pflichtstunden im Verein und wie viel kosten sie?
Viele Kleingartenvereine verlangen Gemeinschaftsarbeit pro Jahr (Hecken schneiden, Vereinsweg pflegen, Sommerfest helfen). Wer nicht selbst arbeitet, zahlt in der Regel ein Ersatzentgelt je nicht-geleisteter Stunde. Wie viele Stunden und wie hoch das Ersatzentgelt ist, legt jeder Verein in seiner Satzung selbst fest — die Werte schwanken regional stark. Der Rechner nutzt deine eigenen Eingaben; die tatsächlichen Vorgaben stehen im Vereinsstatut, das du vorab prüfen solltest.
Darf der Verein die Pacht erhöhen?
Ja, aber in engen Grenzen. § 5 BKleingG erlaubt Erhöhungen vor allem dann, wenn sich die ortsübliche Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau ändert (selten) oder betriebskostenähnliche öffentliche Lasten steigen. Pacht-Erhöhungen müssen schriftlich begründet sein. Erscheint eine Erhöhung nicht plausibel, lohnt das Gespräch mit dem Vorstand sowie ggf. eine rechtliche Erstberatung.
Wofür ist die Schätzung durch den Vereinsvorstand?
Die Wertermittlung ist ein etabliertes Verfahren, in dem der Vorstand oder ein vom Verein beauftragter Schätzer den Zeitwert der Anpflanzungen, Anlagen und der Laube bewertet. Sie dient als Orientierung für eine faire Ablöse zwischen abgebendem und übernehmendem Pächter. Ob sie vorgeschrieben oder bindend ist, wer sie beauftragt und was sie kostet, ergibt sich aus Pachtvertrag, Gartenordnung und örtlicher Wertermittlungsrichtlinie — nicht pauschal aus dem BKleingG. Kläre das vor der Übernahme mit deinem Verein.
Kann ich die Übergabe ablehnen, wenn die Ablöse zu hoch erscheint?
Du gehst keinen Vertrag ein, bevor du unterschreibst. Erscheinen die Forderungen unangemessen, ist es üblich, mit dem Vereinsvorstand zu sprechen, eine Schätzung anzustoßen oder weiterzuwarten — die nächste Parzelle kommt im Schnitt alle paar Monate frei. Eine Übergabe ohne Einigung über den Wert wird selten erzwungen.