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Pacht- und Ablöse-Rechner

Was kostet dein Kleingarten wirklich pro Jahr? Und ist die Ablöse die der Vorpächter verlangt fair? Hier siehst du beides in 60 Sekunden.

Wer einen Schrebergarten neu übernimmt, sieht zwei Zahlen: die jährlichen Gesamtkosten (typischerweise deutlich über der nackten Pacht von 72 Euro) und die einmalige Ablöse für Laube und Anpflanzungen (übliche Bereiche ca. 1.000-6.000 Euro, teils mehr). Dieser Rechner zeigt dir Orientierungswerte für beides — basierend auf den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes und üblichen Vereinsdaten.

Hinweis: Dieses Tool liefert Orientierungswerte, keine rechtsverbindliche Beratung. Vereinsstatuten, regionale Pachtsätze und der konkrete Zustand der Anlagen können zu Abweichungen führen. Bei wichtigen Entscheidungen (Übernahme, Streit über die Ablöse, Pacht-Erhöhung) lohnt das Gespräch mit dem Vereinsvorstand und im Zweifel eine Erstberatung beim Anwalt für Pachtrecht.

Jährliche Gesamtkosten

Dein Jahresbetrag

368 EUR / Jahr

Pacht: 88 EUR
Verein: 95 EUR
Öff. Lasten: 45 EUR
Versicherung: 60 EUR
Wasser/Strom: 80 EUR

31 EUR / Monat

Frequently Asked Questions

Was kostet ein Kleingarten pro Jahr im Durchschnitt?
Die jährlichen Gesamtkosten für einen Kleingarten in Deutschland liegen typischerweise zwischen 250 und 600 Euro. Das setzt sich zusammen aus Pacht (durchschnittlich 18 Cent pro Quadratmeter und Jahr), Vereinsbeitrag (40-120 EUR), Versicherungen (40-80 EUR), Wasser (30-100 EUR) und öffentlichen Lasten (20-80 EUR). In Großstädten wie Berlin, München oder Hamburg liegt der Schnitt deutlich höher.
Wie hoch ist die Pacht für einen Kleingarten?
Die Pacht ist im Bundeskleingartengesetz (§ 5 BKG) gedeckelt: maximal das Vierfache der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau. Konkret bedeutet das aktuell durchschnittlich 18 Cent pro m² und Jahr — bei einer typischen 400-m²-Parzelle also etwa 72 Euro Pacht jährlich. In Ballungsräumen sind es bis zu 40 Cent/m².
Was ist eine faire Ablöse für einen Kleingarten?
Das Bundeskleingartengesetz orientiert sich am Zeitwert der vorhandenen Anpflanzungen, Anlagen und der Laube. Übliche Bereiche: einfache Laube (10-20 Jahre alt) 800-2.500 EUR, neuere Laube mit Strom/Wasser 3.000-6.000 EUR. Anpflanzungen ungefähr 50-150 EUR pro Obstbaum, Hochbeete 100-300 EUR. Wenn die geforderte Ablöse deutlich über diesen Bereichen liegt, kannst du den Vereinsvorstand um eine offizielle Schätzung bitten — die ist ein üblicher Weg, eine objektive Bewertung zu bekommen.
Welche Nebenkosten kommen zur Pacht hinzu?
Pflicht: Vereinsbeitrag (Mitgliedschaft im Verein, ca. 40-120 EUR/Jahr), Pflichtversicherung Laube + Haftpflicht (40-80 EUR/Jahr), öffentliche Lasten (Grundsteuer-Anteil, Kanalbenutzung, 20-80 EUR/Jahr). Optional je nach Verein: Wasser (Verbrauchspauschale 30-100 EUR), Strom (verbrauchsabhängig), Müllabfuhr-Pauschale, Gemeinschaftsfläche-Beitrag.
Was sind die Pflichtstunden im Verein und wie viel kosten sie?
Fast jeder Kleingartenverein verlangt 8-20 Stunden Gemeinschaftsarbeit pro Jahr (Hecken schneiden, Vereinsweg pflegen, Sommerfest helfen). Wer nicht selbst arbeitet, zahlt Ersatz: typisch 10-25 EUR pro nicht-geleisteter Stunde. Bei 12 Stunden Pflicht und 15 EUR Ersatz also bis zu 180 EUR/Jahr extra. Vorab im Vereinsstatut prüfen.
Darf der Verein die Pacht erhöhen?
Ja, aber in engen Grenzen. § 5 BGG erlaubt Erhöhungen vor allem dann, wenn sich die ortsübliche Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau ändert (selten) oder betriebskostenähnliche öffentliche Lasten steigen. Pacht-Erhöhungen müssen schriftlich begründet sein. Erscheint eine Erhöhung nicht plausibel, lohnt das Gespräch mit dem Vorstand sowie ggf. eine rechtliche Erstberatung.
Wofür ist die Schätzung durch den Vereinsvorstand?
Die Schätzung ist ein etabliertes Verfahren, in dem der Vorstand (oder ein vom Verein beauftragter Schätzer) den Zeitwert der Anpflanzungen, Anlagen und der Laube neutral bewertet. Sie dient als Orientierung für eine faire Ablöse zwischen abgebendem und übernehmendem Pächter und kostet typischerweise 30-80 Euro. Für viele Vereine ist sie verpflichtend, sobald Käufer und Verkäufer sich nicht einig werden.
Kann ich die Übergabe ablehnen, wenn die Ablöse zu hoch erscheint?
Du gehst keinen Vertrag ein, bevor du unterschreibst. Erscheinen die Forderungen unangemessen, ist es üblich, mit dem Vereinsvorstand zu sprechen, eine Schätzung anzustoßen oder weiterzuwarten — die nächste Parzelle kommt im Schnitt alle paar Monate frei. Eine Übergabe ohne Einigung über den Wert wird selten erzwungen.