Eine der hartnäckigsten Annahmen im Kleingarten lautet: "Wenn ich sterbe, bekommen meine Kinder die Parzelle." Stimmt fast nie. Die Kleingarten-Pacht ist rechtlich nicht ohne Weiteres vererbbar, anders als ein Hauseigentum. Doch für Ehepartner und in einigen Fällen für Kinder gibt es klare Sonderregeln.
Warum Pacht und Erbrecht sich beißen
Pacht ist ein Vertragsverhältnis zwischen dir und dem Verein, kein Eigentum. Stirbt der Vertragspartner, endet der Pachtvertrag grundsätzlich, geregelt in § 12 BKleingG. Was du zurücklässt, ist die Anlage auf der Parzelle (Laube, Pflanzen, Wege), nicht aber das Recht, das Grundstück weiter zu nutzen.
Erben können also den materiellen Wert der Laube und der Anlagen erben, das ist Teil deines Nachlasses. Sie können sie bei einem Pächterwechsel an den Nachfolger verkaufen lassen oder selbst in den Pachtvertrag eintreten, wenn der Verein zustimmt. Aber: Es gibt keinen Automatismus.

Sonderfall Ehepartner: Eintrittsrecht nach § 12 BKleingG
Hier hast du das stärkste Recht. Stirbt der Pächter, kann der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner in den Pachtvertrag eintreten, ohne Zustimmung des Vereins. Das gilt unabhängig davon, ob der Ehepartner vorher schon Vereinsmitglied war.
| Erbe / Hinterbliebener | Pacht-Eintritt möglich? | Zustimmung Verein? | Frist |
|---|---|---|---|
| Ehepartner / eingetr. Lebenspartner | Ja, gesetzliches Eintrittsrecht | Nicht nötig | 3 Monate ab Tod |
| Erwachsene Kinder | Nur mit Verein-Zustimmung + Vereinsbeitritt | Ja, Vorstand entscheidet | Pacht endet, Antrag innerhalb der Räumungsfrist |
| Lebensgefährte (nicht eingetragen) | Nein, nur über regulären Pacht-Antrag | Ja, Wartelisten-Position | Wartezeit gelten |
| Geschwister, Eltern | Nein, nur Wert-Erbschaft | Ja | Räumungsfrist beachten |
| Minderjährige Kinder | Nein, dürfen nicht Pächter sein | - | Bis Volljährigkeit kein Pacht möglich |
Praktisch heißt das: Ist der Ehepartner schon im Vereinsregister mit unterschrieben, läuft alles glatt. Steht nur der Verstorbene als Pächter im Vertrag, muss der überlebende Ehegatte innerhalb von drei Monaten dem Verein schriftlich seinen Eintritt erklären, sonst endet die Pacht.
Was Kinder erben können, und was nicht
Kinder erben den materiellen Nachlass: Laube, Geräteschuppen, Stauden, Obstbäume, Werkzeug. Sie haben aber kein automatisches Eintrittsrecht in die Pacht. Sie können aber beim Verein einen Antrag auf Übernahme stellen, müssen Vereinsmitglied werden und werden in der Regel auf der Warteliste vorgezogen, vorausgesetzt, sie haben tatsächlich Interesse an der Bewirtschaftung.
Lehnt der Verein ab, weil zum Beispiel das Kind weit weg wohnt oder beruflich keine Zeit für Bewirtschaftung sieht, können die Erben die Anlagen an den nachrückenden Pächter verkaufen, zum sogenannten Schätzwert. Den ermittelt ein Vereinsschätzer nach festen Bewertungsrichtlinien.
Schätzwert: Wie viel ist die Laube wirklich noch wert?
Die meisten Vereine bewerten Lauben nach dem Bundesverbands-Schätzschema. Berücksichtigt werden Größe, Bauart, Alter, Zustand, technische Ausstattung (Strom, Wasser), Pflanzungen (Bäume nach Alter, Hochbeete, Gewächshaus). Typische Schätzwerte 2026:
- Einfache Holzlaube, 30 Jahre, ungepflegt: 1.800-3.500 €
- Solide Laube mit Strom, 15-20 Jahre: 4.500-7.500 €
- Premium-Ausstattung mit Solar, neuwertig: 9.000-14.000 €
- Plus Pflanzbestand (Obstbäume, Beerensträucher): 500-2.500 €
Verkaufspreise an den Nachpächter sind durch § 13 BKleingG begrenzt: Die Forderung darf den Schätzwert nicht überschreiten. Schwarzgeldzahlungen, "unter der Hand"-Übernahmen oder Wucherpreise sind unzulässig, und bei Aufdeckung Grund für die fristlose Kündigung des neuen Pächters.

Räumungsfrist: Wie viel Zeit haben Erben?
Endet die Pacht durch Tod und tritt niemand ein, hat die Erbengemeinschaft in der Regel drei bis sechs Monate Zeit, die Parzelle in einen vermittelbaren Zustand zu bringen oder den Verein die Anlagen schätzen und übernehmen zu lassen. Die genaue Frist regelt der Pachtvertrag.
Steuerliche Seite: Erbschaftssteuer auf den Schätzwert?
Der Schätzwert der Laube und der Anlagen gehört zum Nachlass und wird bei der Erbschaftssteuer mitgerechnet. Bei den hohen Freibeträgen (500.000 € für Ehepartner, 400.000 € pro Kind) fällt das in der Praxis fast nie ins Gewicht, selbst eine Premium-Laube von 14.000 Euro reißt keinen Freibetrag.
Anders sieht es bei kleineren Freibeträgen aus, etwa wenn Geschwister oder Lebensgefährten erben. Hier kann der Schätzwert steuerlich relevant werden. Im Zweifel mit dem Steuerberater sprechen.
Vorsorge zu Lebzeiten: Was du jetzt regeln kannst
Vier konkrete Schritte, die spätere Probleme vermeiden:

- Mitpacht eintragen für den Ehepartner, ein Formular beim Vorstand reicht.
- Inventarliste anlegen: Was steht auf der Parzelle, was hat es gekostet, wann wurde es eingebaut.
- Aktuelle Schätzung einholen: Vereinsschätzer kommen für 30-80 € vorbei, gibt Klarheit über den Wert.
- Mit den Erben reden: Hat einer ehrliches Interesse an der Übernahme? Plant er den Vereinsbeitritt?
Wenn niemand will: Kündigung statt Hängepartie
Hat keiner Interesse, ist es fairer, schon zu Lebzeiten zu kündigen und die Anlagen geordnet zu verkaufen. Die Erben bekommen den Erlös als Cash, müssen sich nicht um Räumung und Verein kümmern. Reine Sentimentalität führt im Erbfall sonst oft zu Streit zwischen den Geschwistern darüber, wer den Schrebergarten "übernimmt", und am Ende will keiner.
Was im Pachtvertrag steht, welche Fristen gelten, wie der Schätzwert ermittelt wird: Lies dir deinen Pachtvertrag jetzt durch, nicht erst im Ernstfall.
Schenkung zu Lebzeiten als Alternative zum Vererben
Eine oft übersehene Option: Du übergibst die Parzelle schon zu Lebzeiten an Kind oder Ehepartner. Das geht aber nur über einen formellen Pächterwechsel, du kündigst, der neue Pächter bewirbt sich, der Vorstand stimmt zu. Bei Ehepartnern oder direkten Familienangehörigen ist die Zustimmung in fast allen Vereinen problemlos, vorausgesetzt der Nachfolger wird Vereinsmitglied.
Vorteil: Der Wert der Anlagen wird sofort übertragen, du sparst der Familie spätere Erbschaftsstreit. Nachteil: Du gibst formell die Parzelle auf und kannst sie nicht mehr selbst nutzen, es sei denn als Mitpächter im neuen Vertrag. Im Zweifel ein Telefonat mit dem Vorstand und ein Steuerberater-Termin reichen, um die beste Variante für deine Situation zu finden.
Was passiert mit den Pflanzen und Bäumen?
Pflanzen, Stauden, Hecken und Bäume gehören rechtlich zu den Anlagen der Parzelle und werden im Schätzwert berücksichtigt, sind also Teil des materiellen Erbes. In der Praxis bedeutet das: Eine 25 Jahre alte Apfelhochstammkrone bringt im Schätzwert 200 bis 400 Euro, ein gepflegtes Beet mit 12 Hochstamm-Beerenobst rund 600 Euro. Ein verwilderter Pflanzenbestand zieht den Schätzwert dagegen nach unten, Erben sollten also überlegen, ob ein Wochenende Pflegeeinsatz vor der Schätzung den Verkaufspreis nicht spürbar hebt.
Konflikte in der Erbengemeinschaft vermeiden
Sobald mehrere Erben gemeinsam erben, sind sie eine Erbengemeinschaft, und müssen einstimmig handeln. Will einer übernehmen, einer verkaufen, einer abwarten, blockieren sich alle. Drei Wege aus der Sackgasse:
- Auseinandersetzungsvertrag: Schriftliche Einigung, wer was bekommt, auch ohne Notar gültig.
- Auszahlung des einen Erben: Wer übernehmen will, zahlt die anderen aus dem Schätzwert anteilig aus.
- Versteigerung: Letzter Ausweg, wenn keine Einigung erzielt wird, die Anlagen werden dann zum Schätzwert verkauft, Erlös aufgeteilt.
Vorsorge zu Lebzeiten in Form eines Testaments mit klarer Zuteilung des Kleingartens spart die Familie viele Konflikte. Ein Testament beim Notar kostet meist 80 bis 200 Euro, billiger als jeder spätere Familienstreit.
Im Ratgeber Recht findest du weitere Pachtthemen, im Ratgeber Verein Hinweise zum Vereinsbeitritt für Angehörige.
